Die im Deutschen ReiseVerband (DRV) organisierten Reiseveranstalter haben sich auf eine Selbstverpflichtungserklärung verständigt. In diesem "Code of Conduct" zur Veranstalterreise werden die Qualitätskriterien aufgeführt, zu deren Einhaltung sich die Reiseanbieter freiwillig selbst verpflichten. Dabei werden die Kernkompetenzen und die umfassenden Leistungen der Reiseanbieter herausgestellt.
Mit ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift verpflichten sich die teilnehmenden Anbieter, die folgenden fünf Kriterien einzuhalten:
- In Notfällen rund um die Uhr erreichbar: Für den Kunden steht ein Ansprechpartner 24 Stunden an sieben Tagen der Woche zur Verfügung.
- Organisiertes Krisenmanagement: Im Falle einer Krise wird ein im Voraus festgelegtes Krisenmanagement mit der Handhabung der Krise betraut werden.
- Betreuungskräfte im Zielgebiet (Reiseleiter oder Agentur): In der Urlaubsregion stehen für die Kunden Betreuungskräfte vor Ort zur Verfügung.
- Organisiertes Beschwerdemanagement: Kundenbeschwerden werden in einem organisierten Beschwerdemanagement innerhalb des Unternehmens behandelt.
- Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Der Reiseveranstalter weist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice nach, dass für sein Unternehmen eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Damit zeigt der Veranstalter, dass er sich gegen Ansprüche von Personen- und Sachschäden abgesichert hat.
Um Kunden gegenüber besser wahrnehmbar und erkennbar zu sein, erhalten Reiseveranstalter, die Mitglied im DRV sind, den Code of Conduct unterzeichnen und sich an die Qualitätskriterien halten, ein aufmerksamkeitsstarkes Logo.
Hier können Sie auch die Liste aller bisher teilnehmenden Reiseveranstalter einsehen.